Nicht noch länger vor sich herschieben!!!
Wer entscheidet für Sie?
Fast 90 Prozent der Menschen besitzen keine Vollmacht und sind damit im Betreuungsfall fremdbestimmt. Die Irrtümer, dass im Ernstfall automatisch der Ehepartner oder nahe stehende Verwandte diese Aufgaben übernehmen, sind leider noch weit verbreitet.
Jeden ab 18 Jahren kann es treffen!
Gültige Rechtsgeschäfte für volljährige Personen dürfen gem. §§ 164 ff. BGB sowie §§ 662 ff. BGB nur dann andere Personen für Sie durchführen, wenn dafür eine gültige Vollmacht vorhanden ist. Ehepartner, Verwandte und Familienangehörige sind nicht zur automatischen Vertretung berechtigt.
Rechtskonforme Lösungen
Über unseren Partner JURADIREKT erstellen Rechtsanwälte nach Ihren Vorstellungen rechtskonforme Dokumente. Ohne Gang zum Anwalt oder Notar.
Was soll mit mir im Ernstfall passieren?
Lebenserhaltende oder lebensverlängernde Maßnahmen, Apparatemedizin, Organspende?
Angehörige entlasten - Betreuungsfalle vermeiden
Mit einer Vollmacht vermeiden Sie die ,,gerichtliche'' Bestellung eines Angehörigen zum Betreuer und die damit verbundenen Auflagen wie z. Bsp.: Aufstellung Vermögensverzeichnis, Beantragung und Darlegung von Ausgaben, getrennte Konten und vieles mehr.
JURADIREKT unkompliziert und günstig
- Vorsorgevollmachten
- Patienten- und Betreuungsverfügungen
- Unternehmervollmachten
- Sorgerechtsverfügungen
- Testamente
Der Notfall tritt ein - JURA Direkt hilft - Beispiele aus der Praxis
Darf der Notarzt handeln?
Was steht in der Patientenverfügung?
Die Hausbank erkennt die Vorsorgevollmacht Ihres Ehepartners nicht an.
Dokumente werden schnell benötigt.
Wenn der Arzt schon mal losgelegt hat.
Unfall im Ausland - wie geht's jetzt weiter?