Sparen Sie noch oder schützen Sie schon?
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Es war und wird immer das Gleiche sein – Wir sind das Volk und zahlen die Zeche. Das Wort Bürger stammt zwar nicht von ,,bürgen‘‘ ab, aber wir alle bürgen für das, was uns Politik und Staat an Schulden hinterlassen und bezahlen sie. Bevor ein Staat Pleite geht, wird er alle Register ziehen, um den Staatsbankrott hinauszuzögern bzw. auf seine Bürger abzuwälzen.
Mickrige Zinsen und hohe Inflationswerte führen zu schleichender Enteignung von einst beliebten und durchaus guten Anlagemöglichkeiten bei Banken, Versicherungen und Bausparkassen. Doch damit nicht genug.....
....direkte Enteignungen, geregelt im Grundgesetz Artikel 14, Abs. 3, sind ebenso möglich, wie die Anwendung diverser Gesetzlichkeiten, die in den letzten Jahren für Geldinstitute installiert wurden.
Klare Empfehlung für langfristige Sparanlagen: Gegenparteienrisiko ausschließen, raus aus Papierwerten und rein in Sachwerte. In Sachen investieren, die man versteht und bestenfalls anfassen kann.
Die Geschichte beweist es: Sachwerte haben sich seit Jahrhunderten bewährt, sind die einzig verlässlichen Wertspeicher und bieten in Finanz- und Wirtschaftskrisen bestmöglichen Schutz für Vermögen jeder Größenordnung.
Sachwert schlägt Geldwert
Vermögen in akuter Gefahr!
Alle Maßnahmen zur Banken-, Länder- und Eurorettung laufen auf volkswirtschaftliche Schadensmaximierung hinaus. Die Enteignung der Bürger für den Fall eines Crashs wird bzw. ist längst vorbereitet. Markt- und Gesetzesrisiken können Ihren Rücklagen extrem gefährlich werden.
Bereiten Sie sich vor und sichern Sie Ihre Vermögenswerte!
Risiken für Spareinlagen
Fragwürdige politische Entscheidungen: Sparer können im Krisenfall einer Bank in Haftung genommen werden.
gerne mal googeln: Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG)
(§89, §99, §101, §5)
Geht ein Institut pleite, werden die Verbindlichkeiten der Bank (Kontoguthaben der Kunden) von der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken gedeckt, in die jede deutsche Bank einzahlt. Doch was passiert, wenn das nicht ausreicht - haftet der Staat? Mitnichten, einen gesetzlichen Anspruch auf Staatsgeld gibt es nicht. Im Ernstfall haften die Gläubiger, also jeder einzelne Sparer und das nicht nur für die eigene Bank, sondern auch für europäische Banken.
Risiken für Spareinlagen
Mögliche Zwangsabgabe auf Sparguthaben
Auf Initiative des Internationalen Währungsfonds (IWF) wurde bereits 2014 die Möglichkeit einer Zwangsabgabe auf Sparguthaben in Höhe von 10% eingerichtet. In Krisen- und Ausnahmesituationen können so ausufernde Staatsschulden und Staatspleiten ohne ausländische Finanzspritzen verhindert werden. Privates Vermögen kann demnach in Haftung genommen werden, um die Insolvenz eines Staates abzuwenden. Das Risiko liegt natürlich beim Gläubiger der Bank, dem Sparer.
Risiko Lebensversicherung
§314 VAG
Der Gesetzgeber weiß systemrelevante Institutionen zu schützen, sicherlich ist es auch seine Aufgabe, so etwas zu tun. Nur wenn die eigene Altersversorgung in Form von privater oder betrieblicher Verträge daran hängt, sollte man überlegen, diese fortzuführen. §314 VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz) besagt, wenn Versicherungsunternehmen ,,echte Finanznot'' erleiden, können Leistungen komplett verweigert, herabgesetzt und auch vorzeitige Auszahlungen bei Kündigungen verweigert werden.
Risiko für Spareinlagen und Lebensversicherung
Inflation - die von der Politik bevorzugte Variante zum Schuldenabbau.
Allgegenwärtig und komplett unterschätzt. Die offiziellen Inflationszahlen spiegeln kaum die wirklichen Preisanstiege wider. Vergleichen Sie das ruhig mit Ihrer eigenen Erfahrung. Denken Sie einmal an D-Mark Preise zurück und setzen diese ins Verhältnis zu heutigen Kosten. Es ist davon auszugehen, dass die tatsächliche Inflationsrate im zweistelligen Bereich liegt. Inflation bedeutet nichts anderes als Kaufkraftverlust. Sie ist das größte Problem langlaufender und schlecht verzinster Anlageformen.
Historisch lagen Aktienkurse und Unternehmens-gewinne noch nie so weit auseinander. Seit März 2020 gültig: Gesetz zur Stärkung des Fondsstandortes Deutschland (Einführung von Swing Pricing)
• Bis zu vier Wochen Wartefrist bei Anteilsverkauf
• Rücknahmepreis wird erst nach Ablauf der Wartefrist ermittelt
• Keine Widerrufsmöglichkeit der Verkaufsorder während der Wartefrist
• Fondsgesellschaft kann in Etappen veräußern und auszahlen
FAZIT: Im schlimmsten Fall können Fondsanteile bei Kurseinbrüchen
nicht verkauft werden:
Der Staat und Geldinstitute sind vorbereitet
UND SIE?
Als Experte für Rücklagen- und Vermögensschutz berate und unterstütze ich meine Kunden kompetent, fair und mit aller gebotenen Weitsicht seit über 20 Jahren. Dank dieser jahrelangen Erfahrung, gewissenhafter Analyse und einem starken Netzwerk erhalten Sie sichere und hochwertige Empfehlungen.
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Warum Edelmetalle?
Eine Investition in die Edelmetalle Gold und Silber ist eine sichere Sache: Beide Edelmetalle sind durch ihre natürliche Begrenztheit vor der Inflation geschützt. So beträgt das aktuelle Goldvorkommen auf der Erde noch 193.000 Tonnen – Reproduzierbarkeit oder Vervielfältigung ausgeschlossen.
Vorteile von Gold
- Inflationsschutz aufgrund natürlicher Begrenztheit
- Enteignungsschutz bei bestimmten Goldsorten (NFI-Münzen)
- Krisenschutz
- Wertspeicher
- Limitierung
- einzige globale Währung der Welt
Vorteile von Silber
- Inflationsschutz aufgrund natürlicher Begrenztheit
- Enteignungsschutz
- Krisenschutz
- Limitierung
- Erwerb kleiner Einheiten möglich - Stückelung
- sinnvolle Ergänzung zu Gold
Mehr im Kapitel Edelmetalle
Schwab Finanzdienstleistung
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